Bei Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr aufklärungs- oder einwilligungsfähig sind (z. B. bei fortgeschrittener Demenz oder Bewusstlosigkeit), muss die Aufklärung und schriftliche Einwilligung zwingend über den gesetzlichen Betreuer oder Berufsbetreuer erfolgen.
In diesen Fällen ist die Vorlage eines gültigen Betreuerausweises sowie ggf. einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung erforderlich.